Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma

                               Walden Immobilien

1.

Unsere Objektangebotsangaben basieren auf uns erteilten Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Bitte lassen Sie sich vor Abschluß eines Kaufvertrages sämtliche Grundstücksunterlagen direkt vom Eigentümer vorlegen.

 

2.

Alle unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für Sie - den Adressaten - bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag über eines der nachgewiesenen Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen. Bitte behandeln Sie unsere Informationen vertraulich.

 

3.

Ist Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschlußgelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dieses unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich und schriftlich mitzuteilen.

 

4.

Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später durch Dritte angeboten, erlischt dadurch unser Provisionsanspruch nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern Ihre Vorkenntnis schriftlich geltend zu machen und auf Maklerdienste dieser Anbieter zu verzichten. Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.

 

5.
Kommt ein Vertragsabschluß über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dieses unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird. Mit dem Zustandekommen eines notariellen Vertragsabschlusses haben wir uns eine Provision in Höhe von     5 % auf den Gesamtkaufpreis, zuzgl. der zur Zeit gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Mietobjekten, 2 Monatsnettokaltmieten, zuzgl MWST, verdient. Sie ist am Tage des Vertragsabschlusses zur Zahlung fällig. Die Provision steht uns als Makler auch dann zu, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt.